Erbrecht in den USA
Mehr Freiheit beim Nachlass für den Erblasser in den USA (Erbrecht USA)!
Enterben bei den Hinterbliebenen ist immer eine unangenehme Sache. Sind Partner getrennt oder steht die Scheidung kurz bevor, so hat der Erblasser in den USA mehr Freiheiten als in Deutschland.
Wohin in Deutschland der Erbnehmer vollständig enterbt werden kann, ist dies in den meisten US-Staaten nicht möglich. Es sei denn, es ist vorher ein Ehevertrag darüber abgeschlossen oder eine rechtswirksame Scheidungsvereinbarung. Zusätzlich kommt dann noch hinzu, dass das sogenannte Pflichtteilsrecht in direkter Verbindung mit dem ehelichen Güterrecht steht. Dieses fällt für diverse Staaten wie Kalifornien, Texas oder Florida auch anders aus.
Die Gütergemeinschaft als gesetzlicher Güterstand ist zum Beispiel in Kalifornien und Texas gültig. Das bedeutet, das alles was nach der Hochzeit an Vermögen in der Ehe erworben wurde, ist mit ganz wenigen Ausnahmen immer als hälftiger Besitz anzusehen. Ist ein Ehegatte enterbt worden und verstirbt der Erblasser, so stehen dem enterbten Gatten oder der Gattin grundsätzlich dieses hälftige Vermögen zu. Die andere Hälfte und das vor der Ehe schon bestandene Vermögen stehen dann ihm/ihr zur freien Verfügung zu.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zu einer Erbschaft in den USA, einen Rechtsanwalt, der auf US-Recht spezialisiert ist.
Einige Bundesstaaten, die nicht nach der Gütergemeinschaft handeln, haben das Pflichtteilsrecht als Modell. Hierbei sichert der überlebende Ehegatte im Falle des Todes des anderen einen Anteil an dem kompletten Vermögen zu. Darunter fallen auch Einlagen und Investitionen (Trusts etc.), die der Verstorbene eingerichtet hat.
Wiederum andere Staaten sprechen das Pflichtteilsrecht des Estates und manchen Vermögensgegenständen dem überlebenden Gatten zu. Hierbei ist eine geplante Teilung des Nachlasses auch geschickt, um so den Ehegatten teilweise zu enterben.
In manchen Staaten der USA kann jemand, der etwas zu vererben hat, diverse Gegenstände aus seinem Vermögen oder Nachlass aus der Masse entziehen. Dies kann umgesetzt werden, indem man Anteile an einen Trust überträgt oder den Nachlass dahingehend spaltet, mit dem die Vermögensgegenstände am gerichtlichen Probate vorbei vererbt werden.
Es gilt daher, bevor jemand einen Ehegatten oder ehemaligen Ehegatten in den USA enterben möchte, so muss er sich explizit vorher nach dem in seinem Bundesstaat geltenden Recht von einem in den USA zugelassenen Anwalt erkundigen (Erbrecht USA).
Auch unterscheiden sich die Fristen und Voraussetzungen in den einzelnen Bundesstaaten voneinander. Dies dahingehend, um ein solches Testament und vielleicht auch Trusts anfechten zu lassen.