Markenrecht bei Werbung im Internet beachten!
Bei Benutzung von sogenannten AdWords bei der Suchmaschine Google, ist auf einiges zu achten: Der Benutzer muss darauf achten, dass er eingetragene Markennamen (Markenrecht) nicht einfach als Kennzeichnung für eigene Werbung nutzt. Es muss aus Sicht des Nutzers klar erkennbar sein, dass keine bekannten Markennamen in der eigenen Werbung zu Unterscheidungszwecken verwendet werden.
Hier lag bereits eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof am 22.09.2011 vor. In solchen Fällen erfolge eine Verletzungshandlung nach dem § 14 des Markengesetztes.
Jeder, der Werbung für sein eigenes Unternehmen oder seinen Webauftritt über Suchmaschinen optimieren will, muss daher dringlich VORHER die Rechte Dritte im Hinblick auf das Markenrecht überprüfen.
Abmahnungen im Markenrecht können mitunter die höchsten Streitwerte auslösen. Dies kann manchem Händler bei Nichtbeachtung die Existenz kosten.
Der Regelstreitwert liegt derzeit laut der gängigen Rechtsprechung bei 50.000 Euro.
Uns ist mitunter mindestens ein Fall aus Dortmund mit dieser Problematik bekannt. Ein neu etabliertes Geschäft in der Dortmunder Innenstadt wurde von dem Markeninhaber abgemahnt. Infolge dieses Streits musste es den Geschäftsbetrieb aufgeben.