Familienrecht

Das Familienrecht behandelt neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich weitere rechtlich umfassende Themengebiete.

Die Scheidung im Familienrecht

Grundsätzlich muss für eine Scheidung von den Eheleuten im Hinblick auf das Familienrecht, das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor ein Antrag auf Scheidung bei dem Familiengericht eingereicht werden kann.

Nur unter strengen Voraussetzungen kann ein sog. Härtefallantrag – ohne abwarten des Trennungsjahrs – bei dem Familiengericht eingereicht werden.

Bei einer Scheidung herrscht Anwaltszwang, d. h. Sie benötigen einen Rechtsanwalt um eine Scheidung einzuleiten.

Gerne informieren Sie über den Ablauf, die Kosten in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch.

Weitere Informationen finden Sie bereits auf unserer Internetseite: Scheidung

Der Zugewinn

Des Weiteren findet ebenfalls eine Teilung des während der Ehezeit erworbenen Vermögens der Eheleute im Familienrecht statt.

Dies wird als Zugewinn bezeichnet.

Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Vermögenspositionen jeweils geteilt werden.

Dieser Themenkomplex ist nicht zwangsläufig durchzuführen, wird aber auf Antrag einer der Scheidungsparteien eingeleitet.

Empfehlenswert hier ist eine Mediation, welche erhebliche Kosten erspart.

Informationen hierzu finden Sie auf unsere Internetseite: Mediation

Im Familienrecht ist es außerdem möglich die Scheidung durch einen Rechtsanwalt statt durch zwei Rechtsanwälte gerichtlich durchführen zu lassen. Dies erspart die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt.

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Der Unterhalt im Familienrecht

Beim Unterhalt müssen Sie zwischen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt differenzieren.

Diese Themenkomplexe ist wiederum derart umfassend, dass wir empfehlen diesbezüglich eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Als Faustformel gilt, dass Kindesunterhalt von dem denjenigen zu zahlen ist, bei welchem die Kinder nicht wohnen.

Im Hinblick auf andere Unterhaltstatbestände gilt, dass derjenige Unterhalt zu zahlen hat, dessen Einkommen höher ist, als das Einkommen der Ehepartners.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht

Nicht nur die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Eheleute sind bei einer Trennung zu beachten und lösen, vor allem – soweit vorhanden – sind die rechtlichen Ansprüche im Hinblick auf das Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindschaftsrecht zu „beleuchten“ und dem entsprechende Verfahren zu führen.

Dabei handelt es sich bei einer Trennung meist um sehr sensible Vorgänge, so das ein Spezialist für Familienrecht aufgesucht werden sollte.

Insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder, sollte das Jugendamt umgehend eingeschaltet werden, sobald Probleme bestehen und eine Kommunikation zwischen den Eheleuten nicht mehr besteht.

Exemplarisch haben wir Ihnen für dieses Themengebiet, Informationen für das Sorgerecht, Umgangsrecht und den Unterhalt für Kinder zusammengestellt.

Für Ihre speziellen Fragen zu diesem Komplex, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.