Rechtslage bei Unfällen in den USA (Recht USA)
Unfall in den USA – Was ist dringend zu beachten?
Rechtslage in den USA ist nicht mit deutschem Recht zu vergleichen
Ein Unfall kommt immer zur unrechten Zeit, besonders wenn sich der Schaden im Urlaub oder auf Geschäftsreise abspielt. Hier kommt es ganz genau darauf an, in welchem Land man sich befindet und wie die dortige Rechtsprechung ist.
Nach deutschem Recht wird in jedem Bundesland nach BGB, StVG, StVO ect., geurteilt. Hier muss sich jeder, ob Unfallbeteiligte oder die Judikative, an dieselben Vorschriften und Gesetzte halten. Ganz anders sieht das jedoch in den USA aus.
In den USA gilt das Föderalsystem, das bedeutet es gibt in den Staaten kein einheitliches Rechtsystem. Selbst wie sich die Teilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben, wird durch unterschiedliche „ Traffic Codes“ geregelt. Für jeden einzelnen der 50 Bundesstaaten gibt es unterschiedliche Schadensvoraussetzungen.
Jedoch gibt es zwischen einzelnen USA-Staaten als auch gegenüber dem deutschen Recht gemeinsame Normen:
- Bei einem Schaden wird ein Verschulden als Voraussetzung genommen, zumindest aber eine Fahrlässigkeit. Die Fahrlässigkeit wird als das Außerachtlassen der Sorgfalt in einer Situation betrachtet.
- Kausalität ist notwendig, wodurch sich der zu beziffernde Schaden aus Sach – oder Personenschaden aus der Sorgfaltspflichtsverletzung erklärt.
- Wer letztlich Schuld hat muss auch haften und dann ist auch die Höhe der Haftung zu klären, da die Unfälle auch manchmal zu einer Schuld unterschiedlicher Gewichtung vorliegen können und ein beidseitige verschulden vorliegt. Hier ist das Landesrecht des jeweiligen Bundesstaates zu prüfen, wenn zum Beispiel ein Mitverschulden der Gegenseite vorgeworfen werden kann.
Von Staat zu Staat in den USA verschieden gibt es auch folgende Varianten:
Sind beide Unfallbeteiligten zu je 50 % Schuld, dann ist ein Haftungsanspruch gegenüber dem anderen Beteiligten nicht gegeben, die Haftung hebt sich auf. Jeder hat somit für seinen eigenen Schaden aufzukommen. Ist jedoch eine Seite stärker in der Schuld, kann diesem die volle Haftung zugewiesen werden.
Andere Bundesstaaten gehen von prozentualen Haftungen vor, dann wird nach der Quote des Verschuldens abgerechnet. So gesehen gleicht sich das der deutschen Haftung an.
Manche US-Staaten schließen eigene Ersatzansprüche aus, wenn ein anteilig eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Beweislast ist wie der deutsche Grundsatz, das jeder für sich erklärt, welche Sachlage am günstigsten für einen selbst ist und das Verschulden der Gegenseite geklärt werden muss. Hier gilt sogar das 51 % Verschulden, was sich negativ auswirken kann.
Groß geschrieben ist die Frage der Inanspruchnahme:
Manche Bundesstaaten geben jedoch auch bei 80% Eigenverschulden an einem Unfall dem Beteiligten Anspruchsrecht in Höhe von 20%. Auch ein Beifahrer, der eine Verletzung im Wagen eines Beteiligten erleidet, kann eine Inanspruchnahme auf Schmerzensgeld erwirken. In manchen Fällen kann man auch den eigenen Ehepartner in Anspruch nehmen. Das ist jedoch auch von Staat zu Staat anders gehandhabt. Versicherungen können in der Police Ansprüche gegenüber Familienmitgliedern in manchen Fällen ausschließen.
Die US-Bundesstaaten sind bekannt dafür, große Schmerzensgeld-Prozesse zu führen- jedoch sind hier auch die Kosten bei einem Prozess, sowie das Risiko auch unvergleichlich hoch gegenüber anderen Ländern. In Deutschland wird bei Schmerzensgeldprozessen hingegen nur im unteren Segment zugesprochen.
Ganz herausragend unterschiedlich ist in den USA, das im Gegensatz zu Deutschland keine KFZ-Versicherungs-Pflicht besteht.
Auch eine Unterversicherung, die nicht den Schaden abdeckt ist oft Usus in den Staaten. Das heißt, oftmals existiert nur eine minimale Versicherung, die den eigenen Schaden deckt oder nur Sachschäden beinhaltet. Es sollte vor Auslandsaufenthalt auf jeden Fall geprüft werden, ob die Versicherung auch eine Fremddeckung eingeräumt hat.
Jede Regulierung von Schaden ist in den USA vorher gut zu planen. Da die Staaten die Schadensregulierungen unterschiedlich durchführen und vor allem in Nord-Amerika auch die Anwaltskosten immens hoch sind, sollte man auf keinen Fall die Verhandlungen auf eigene Faust mit der Gegenseite durchführen. Bei einfacher Schadens- und Schuldklärung lohnt sich die Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes in den USA.