Sorgerecht aberkannt – OLG Saarland 6 UF 70/14
Sorgerecht aberkannt: Mutter brachte Tochter hinterrücks gegen Vater auf
Das Saarländische Oberlandesgericht hat eine sehr interessante Entscheidung gefällt: Wenn Eltern derart zerstritten ist, das es keine vernünftige Kommunikation mehr untereinander geben kann, so kann das gemeinsame Sorgerecht aberkannt und einem Elternteil allein zugesprochen werden.
Sachverhalt war für diesen Beschluss folgender: Ein Paar mit einer gemeinsamen Tochter hatte sich im Streit getrennt und die Besuche des Vaters bei seiner Tochter gestalteten sich als problematisch, da die Mutter weder zu Gesprächen noch zu Kooperationen gegenüber dem Kindesvater bereit war. Als der Vater vor Gericht ein Sorge- und Umgangsrechtsverfahren einleitete, zeigte sich die Mutter noch weniger bereit, dem Vater einen Umgang mit der Tochter zu ermöglichen. Bei Besuchen der Tochter bei Vater, kommunizierte die Mutter heimlich mit dem Kind über SMS um den Vater bei dem Kind schlecht zu machen und so das Verhältnis negativ zu beeinflussen.
Da der Kindesvater merkte, das so das Kind gegen ihn aufgebracht wurde, endete der Streit schließlich in einem Verfahren im Hinblick auf das Sorgerecht, bei dem beide Eltern das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchten.
Das Oberlandesgericht sprach schließlich dem Vater das alleinige Sorgerecht zu, da die Mutter alles Mögliche gegenüber dem Kind unternommen hatte, um den Mann in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Es sei kaum für das Kindeswohl förderlich, wenn die Eltern keinen vernünftigen Umgang mehr miteinander pflegen können und nicht mehr in irgendeiner Art kommunizieren können. So sei in einer derart verfahrenen Situation das alleinige Sorgerecht dem gemeinsamen vorzuziehen. Es sei auch in Zukunft zu erwarten, dass die Mutter gegen den Vater intrigieren würde und dies führe zu einer erheblichen Belastung gegenüber dem Kind. Das Gericht betonte, es käme nicht darauf an, wer für die fehlende Bereitschaft zur Kommunikation bereit wäre.
Der Entscheid gegen die Mutter berufe sich auch für den heimlichen Austausch mit SMS gegenüber dem Kind während dieses sich beim Vater aufhielt und läge deutlich im Beweis dafür, dass die Mutter kein Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit der Tochter zeige,