Rechtsanwalt in Dortmund für US-Recht / Visa-Voraussetzungen (USA), eine Firma in den USA kaufen oder gründen !
Einige Auswanderer wünschen sich, in die USA auszuwandern. Der Traum ist es dort ein besseres Leben anzufangen. Sie wissen allerdings nicht, wie sie ihren Wunsch wahr machen können.
Grundsätzlich haben diese keine 1 Mio. Dollar zum Investieren. Auch ist man meist nicht fähig eine Ehe mit einem Staatsangehörigen in der USA einzugehen. Problematisch sind insbesondere die Visa-Voraussetzungen der USA.
Bestimmte Länder haben internationale Verträge mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) abgeschlossen. Diese Verträge fördern die Chance ein Leben in den USA zu beginnen.
Länder wie beispielsweise Österreich, Deutschland, Iran, Pakistan und die Türkei haben derartige Verträge mit den USA kodifiziert.
Dahingehend bestehen zwei Möglichkeiten, um die Visa-Bestimmungen der USA zu erfüllen.
- Firmengründung in den USA „The E-1 Treaty Trader Visa“
Einwohner von Ländern, die mit den Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen im Hinblick auf das „E-1 Treaty Trader Visa“ abgeschlossen haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eine Firmengründung in den USA vorzunehmen. Auf diese Weise können sie ein Visum erlangen.
Die Voraussetzungen sind:
- Die Firma des Antragstellers muss eine erhebliche Anzahl von Geschäften abwickeln. Dies setzt eine laufende Anzahl von internationalen Geschäften voraus. Und/oder zahlreiche Transaktionen über einen gewissen Zeitraum sind maßgeblich. Diese Geschäftszahlen müssen nicht einen speziellen Umsatz darstellen.
- Das Hauptgeschäft zwischen der in den USA gegründeten Firma wird mit dem Land sein, mit welchem der Firmengründer die Staatsbürgerschaft inne hat. Das Geschäft muss demnach 50 % seiner Geschäfte mit dem Ursprungsland tätigen, aus welchem der Firmengründer stammt.
Dabei können Inhalte der Geschäfte unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen sein. Beispielsweise können dies sein Versicherungen, Technologie und deren jeweilige Weiterleitung.
Ein Beispiel hierfür wäre ein deutscher Staatsangehöriger. Dieser importiert im Hinblick auf den Verkauf in die USA Teile für BMW-PKW. Oder etwa ein türkischer Staatsangehöriger, der türkische Lebensmittel in die USA importiert, dies an Lebensmittelhändler in den USA.
Ferner könnten Call-Center oder Software Lizenz Verkäufer ebenfalls in die vorgenannten Kategorien fallen.
Im Zweifel sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt an, ob Sie die Voraussetzungen für ein „E-1 Treaty Trader Visa“ erfüllen.
2.) Bürgerinnen und Bürger aus Ländern, mit denen ein Abkommen im Hinblick auf ein „E-2 Treaty Investor Visum“ bestehen, können ein derartiges Visum beantragen. Dies ist möglich, wenn diese eine bereits bestehende Firma in den USA kaufen möchten oder in diese investieren wollen.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Der Antragsteller muss bereits oder hat bereits eine erhöhte Summe an Kapital in ein Bona-Fide Unternehmen investiert. Dabei wird der „erhebliche Betrag“ als Betrag definiert, der derartig hoch ist, dass in Relation zu dem eigentlichen Unternehmenswert ein erheblicher Kapitalbedarf geflossen sein muss bzw. fließt.
Dadurch soll der Antragsteller bezüglich eines US-Visums sich finanziell mit dem Unternehmen verbunden fühlen. Es soll aber auch zeigen, dass der Antragsteller finanziell in der Lage ist, die Investition zu tätigen.
- Der Antragsteller muss ferner mindestens 50 % der Anteile an dem Unternehmen halten. Dabei sind stille Gesellschafter ausgeschlossen.
Beispiele für ein „E-2 Treaty Investor Visum“ sind etwa ein Österreicher, der eine Milchfarm in Wisconsin kauft. Des Weiteren ein Iraner, der ein Restaurant in den USA kauft. Oder etwa ein Pakistani, der einen Kindergarten in den USA erwerben möchte.
Alternativ kann ebenfalls ein Venture Kapitalist, der ein nicht unerheblichen Betrag an Kapital an ein Start-up weitergibt, ein derartiges Visum beantragen.
Dies gilt ebenfalls für ein Entrepreneur, der einen erheblichen Betrag in eine new-Tech Firma investieren möchte.
Für Detailfragen im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Beantragung eines derartigen Visums (USA) kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsanwalt.
Für den Fall, dass die Voraussetzungen unter den vorgenannten Punkten vorliegen, können nicht nur die eigentlichen Investoren, die Visa erhalten, sondern ebenfalls deren Familienmitglieder. Darunter fallen Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren. Die Familienmitglieder müssen dieselbe Nationalität haben.
Dies gilt ebenfalls für Spezialisten oder Manager, die für die Führung oder Gründung der Firma in den USA benötigt werden. Auch diese müssen die Nationalität des Antragstellers aufweisen.
Die Visa-Voraussetzungen, sofern Sie erfüllt werden, können den „amerikanischen Traum“ wahr werden lassen.