Scheidung – Ablauf Scheidungsverfahren
Jede dritte Ehe unterliegt heutzutage der Scheidung. Die Tendenz ist steigend.
Der Ablauf einer Scheidung kann für die Beteiligten psychisch sehr belastend sein. Daher ist es wichtig über diesen informiert zu sein. Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte für beide Partner so erträglich wie möglich werden.
Bei einem Scheidungsantrag muss zunächst die Nationalität der Parteien berücksichtigt werden.
Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsbürger, erfolgt der Ablauf einer Scheidung im Regelfall ebenfalls nach deutschem Recht. Ist jedoch die Eheschließung im Ausland getätigt worden, kann eventuell auch das Scheidungsrecht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommen. Haben beide Ehepartner die gleiche ausländische Nationalität, gilt das Scheidungsrecht des Herkunftslandes.
Einer der Ehepartner muss einen Antrag zur Scheidung einreichen.
Dahingehend besteht Anwaltszwang, d.h. ein Rechtsanwalt muss den Antrag beim dem Familiengericht einreichen.
Nicht zwingend ist, dass beide Ehepartner einen Rechtsanwalt haben. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Kosten interessant, da die Beauftragung von zwei Rechtsanwälten ebenfalls doppelte Kosten zur Folge hat.
Das Gericht holt in dem Scheidungsverfahren die Angaben zum Versorgungsausgleich (gesammelte Anwartschaften in der Rentenversicherung während der Ehezeit – privat & gesetzlich sowie ggf. kapitalbildende Lebensversicherungen -) ein.
Sind diese Auskünfte endgültig bei Gericht eingegangen, wobei die Einholung dieser Auskünfte erfahrungsgemäß mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, wird ein Scheidungstermin von dem Familiengericht anberaumt.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Kriterien, wie z.B. der Dauer der Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich, ab und kann zwischen wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren schwanken.
Ist die Scheidung einvernehmlich verläuft eine Scheidung relativ zügig.
Ein Scheidungsverfahren dauert grundsätzlich länger, wenn einer der Ehepartner nicht geschieden werden möchte.
Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn das Gericht den Scheidungsbeschluss im Anschluss an den Scheidungstermin an die Parteien bzw. deren Rechtsanwalt übersandt hat und keiner der Parteien Beschwerde gegen den Beschluss einlegt.