amerikanische Versorgungsanwartschaften bei Scheidung
Social Security; 401k etc. bei Scheidung vor deutschen Gerichten

Bei der Scheidung einer internationalen Ehe, ist ebenfalls der Versorgungsausgleich durchzuführen.
Allerdings gestaltet sich die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung einer internationalen Ehe als schwierig.
Mitunter hat ein oder beide Ehegatten Rentenanwartschaften in der Social Security; 401k oder eine einem sonstigen Institut der Rentenvorsorge in den USA erworben.
Nunmehr soll die Scheidung in Deutschland durchgeführt werden, wobei das amerikanische Rechtssystem ( in den meisten Bundesstaaten ) einen Versorgungsausgleich nicht kennt.
Insofern das deutsche Recht Anwendung findet, gelten in den USA erworbene Anwartschaften als nicht ausgleichsreif. Dies bedeutet schlichtweg, das diese Anrechte bei einer Scheidung in Deutschland nicht im regulären Versorgungsausgleich ausgeglichen werden.
Vielmehr wird der jeweilige betroffene Ehepartner auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich von dem deutschen Gericht verwiesen werden.
Das deutsche Familiengericht ist allenfalls gehalten, die Auskünfte zu den Anwartschaftsrechten einzuholen und den Parteien zukommen zu lassen. so dass die Ehepartner einen Überblick über die amerikanischen Rentenanrechte haben.
Bereits in diesem Punkt zeigen sich die praktischen Schwierigkeiten, da die amerikanischen Behörden gegenüber deutschen Behörden nicht sehr auskunftsfreudig sind.
Ferner bedeutet der schuldrechtliche Versorgungsausgleich, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte bis zu dem Renteneintritt des ausgleichsverpflichteten Ehegatten warten muss, im diesen aktiv zu beantragen.
Hier zeigt ebenfalls die Praxis, dass dies mehr als unpraktikabel ist, da im Laufe der Zeit der ein oder andere Ehegatten umzieht und nicht mehr erreichbar ist.
Ferner gilt für den Fall, dass wenn bereits die Voraussetzungen für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorliegen, das Ehescheidungsverfahren unnötig in die Länge gezogen wird.
Die Lösung in sämtlichen Fällen stellt eine Einigung beider Parteien dar.
Für die Formalien und den Ablauf informieren wir Sie gerne.