Rechtsanwalt Dortmund & Köln – Familienrecht – Corona ist kein Grund dem nicht betreuenden Elternteil Umgang zu verweigern !
Normalerweise dürfen Kinder ihr nicht betreuendes Elternteil regelmäßig besuchen, insbesondere dürfen diese auch am Wochenende übernachten.
Doch besteht dieses Umgangsrecht auch in Ausnahmesituationen, wie während einer Pandemie?
Mit dieser Problematik hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 20.05.2020 – 1 UF 51/20 zu befassen:
Im vorliegenden Fall hatte der Vater eines fast sechsjährigen Mädchens eine Umgangsregelung beim Familiengericht Braunschweig erzielt. Diese sah vor, dass seine Tochter am Wochenende bei ihm übernachten könnte. Jedoch war die Mutter des Mädchens mit dieser Übereinkunft nicht einverstanden. Sie legte unter Beantragung von Verfahrenskostenhilfe Beschwerde zum Oberlandesgericht ein.
Letztlich war ihr Antrag jedoch nicht erfolgreich.
Mithin kam das Oberlandesgericht zu dem Entschluss, dass der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl zugutekommt.