Scheidung

Der Ablauf einer Scheidung

Jede dritte Ehe unterliegt heutzutage in Deutschland einer Scheidung.

Der Ablauf einer Scheidung vor Gericht kann für die Beteiligten Eheleute psychisch sehr belastend sein. Daher ist es wichtig diesen zu kennen, sodass die gerichtliche Auseinandersetzung in dem Scheidungstermin für beide Partner so erträglich wie möglich wird.

Im Hinblick auf die Erstellung des Antrags für die Scheidung muss zunächst, um das anzuwendende nationale Recht zu bestimmen, die Nationalität der Parteien berücksichtigt werden.

Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsbürger, erfolgt der Ablauf einer Scheidung im Regelfall ebenfalls nach deutschem Recht. Ist jedoch die Eheschließung im Ausland getätigt worden, kann eventuell das Scheidungsrecht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommen. Haben beide Ehepartner die gleiche ausländische Nationalität, gilt das Scheidungsrecht des Herkunftslandes. Im Zweifel beraten wir Sie über das jeweilige anzuwendende Recht.

Des Weiteren muss einer der Ehepartner einen Antrag zur Scheidung durch einen Rechtsanwalt bei dem Familiengericht einreichen.

Dahingehend besteht Anwaltszwang, das bedeutet ein Rechtsanwalt muss den Antrag zwingend beim dem Familiengericht einreichen. Eine Scheidung ohne einen Rechtsanwalt gibt es somit nicht Deutschland.

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Lassen Sie sich von einem Scheidungsanwalt beraten, um Nachteile zu vermeiden.

Nicht zwingend ist, dass beide Ehepartner einen Rechtsanwalt haben.

Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Kosten interessant. Eine Beauftragung von zwei Rechtsanwälten verursacht nämlich ebenfalls doppelte Kosten.

Der Antrag wird bei dem Familiengericht durch Ihren Rechtsanwalt eingereicht.

Das Gericht holt dann in dem Scheidungsverfahren die Angaben zum Versorgungsausgleich ein.

Dies ist nicht der Fall, wenn durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung diese ausgeschlossen wurden.

Ebenfalls kann, wenn beide Parteien sind anwaltlich vertreten sind, der auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs in dem Termin zur Scheidung beantragt werden.

Sind diese Auskünfte zum Versorgungsausgleich endgültig bei Gericht von den jeweiligen Rentenversicherungsträgern eingegangen, wird ein Scheidungstermin von dem Familiengericht anberaumt.

Ist die Scheidung einvernehmlich verläuft diese relativ zügig.

Ein Scheidungsverfahren dauert grundsätzlich länger, wenn einer der Ehepartner nicht geschieden werden möchte.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Kriterien, wie z.B. der Dauer der Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich, ab und kann zwischen wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren schwanken.

Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn das Gericht den Scheidungsbeschluss im Anschluss an den Scheidungstermin an die Parteien bzw. deren Rechtsanwalt übersandt hat und keiner der Parteien Beschwerde gegen den Beschluss einlegt.

Dahingehend informieren wir unsere Mandanten während des Scheidungsverfahren stetig über den gegenwärtigen Stand der Scheidung und beraten insbesondere im Hinblick auf das Ausfüllen der Formulare (V10 Formulare) zum Versorgungsausgleich.

Im Zweifel stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder via Kontaktformular zur Verfügung.