Markenrecht

Das Markenrecht wird rechtlich betrachtet in der heutigen Zeit immer wichtiger.

Vor allem im Internetzeitalter bestehen mehrere Mitbewerber auf einem Markt.

Es gilt hier ein herausstechendes Merkmal zu besitzen. Die ist vor allem eine Marke in Form einer Produktbezeichnung, eines Logos, eines Domain-Namens oder einer Unternehmensbezeichnung.

Das Markenrecht unterscheidet dabei zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort/Bildmarken, einer Kombination der zuvor genannten Schutzformen sowie Unter-nehmenskennzeichen.

Ein Schutz der Marke gewinnt bei der Vielzahl der Unternehmen und Produkten immer mehr an Bedeutung. Die Markenfindung ist ein essentieller Bestandteil des Marketings eines Unternehmens.

Dahingehend besteht die Möglichkeit seine Marke bei dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) in München durch eine Eintragung schützen zu lassen. Dies bringt in gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich einer Marke bzw. in Bezug auf Plagiate oder ähnlich lautende Bezeichnungen erhebliche Beweiserleichterungen mit sich.

Ein Verstoß gegen die Rechte Dritter mit eingetragenen Marken hat häufig eine Abmahnung – und bei keiner Reaktion auf diese – ein gerichtliches Verfahren zur Folge.

Erhalten Sie dazu weitere Informationen auf unserer Seite: Abmahnung Markenrecht.

Aufgrund der hohen Streitwerte – an welchem sich die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen – im Markenrecht, hat dies weitreichende Kosten zur Folge. Nicht selten werden Streitwerte ab 50.000 Euro von der Rechtssprechung angesetzt.

Ferner können neben Unterlassungsansprüchen ebenfalls Auskunfts,- und Schadenersatzansprüche folgen.

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Im Markenrecht bieten wir Ihnen an:

  • Markenrecherche (etwaige Kollision mit bereits bestehenden Marken)

  • Markenanmeldung bei dem DPMA in München

  • Prüfung von Abmahnungen und Führung des Verfahrens

  • Durchsetzung Ihrer markenrechtlichen Ansprüche

  • Führung der gerichtlichen Verfahren und Verhandlungen im Markenrecht

Insbesondere die Markenrecherche sollte bevor ein Name für ein Produkt oder ein Unternehmen, eine Domain gefunden wird, durchgeführt werden. Denn es ist unerheblich, wenn bereits eine gleichlautende Marke bei dem DPMA eingetragen wurde, Sie Ihre Marke im Folgenden aufgrund dessen nicht benutzen können. Es sei denn Sie besitzen eine prioritätsältere Marke.