Markenrecht bei Werbung im Internet beachten!
Wer sogenannte AdWords bei der Suchmaschine Google benutzt, muss darauf achten, dass er eingetragene Markennamen (Markenrecht) nicht einfach als Kennzeichnung für eigene Werbung nutzt. Es muss aus Sicht des Nutzers klar erkennbar sein, dass keine bekannten Markennamen in der eigenen Werbung zu Unterscheidungszwecken verwendet werden.
Hier hat bereits der Europäische Gerichtshof am 22.09.2011 entschieden, dass in solchen Fällen eine Verletzungshandlung nach dem § 14 des Markengesetztes erfolgt.
Jeder, der Werbung für sein eigenes Unternehmen oder seinen Webauftritt über Suchmaschinen optimieren will, muss daher dringlich VORHER die rechte Dritte im Hinblick auf das Markenrecht überprüfen.
Da Abmahnungen im Markenrecht mitunter die höchsten Streitwerte auslösen können, kann dies manchem Händler bei Nichtbeachtung die Existenz kosten.
Insbesondere dürfen keine bekannten oder gängigen Markennamen als sog. „Keyword“ verwendet werden. Es sei denn, das schriftliche Einverständnis des Markeninhabers liegt vor. Dieses zu erlangen ist mitunter sehr schwierig. Dies liegt daran, dass der Aufbau einer bekannten Marke einen erheblichen zeitlichen Rahmen einnimmt und mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwand bedeutet. Insofern ist den Markeninhabern daran gelegen diese Marke eindringlich zu schützen und zu verhindern, dass Dritte aus der „aufgebauten“ bekannten Marke profit erzielen.
Mitunter raten wir jedem Unternehmen in der Anfangsphase ebenfalls einen Markeneintrag bei dem deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dahingehend belaufen sich die Kosten für eine Markenrecherche und einen Markeneintrag nicht auf den Betrag, der im Falle einer Abmahnung durch Dritte fällig wird.
Die Gegenstandswerte (Regelstreit) beträgt im Markenrecht nach der gängigen Rechtsprechung 50.000 Euro. In dem Fall einer Abmahnung können Kosten von über 2.500 Euro anfallen.
Im Hinblick auf Werbemaßnahmen sollte ebenfalls Umsicht geboten sein.
Insofern sollte im Vorhinein einer solchen Werbemaßnahme eine Markenrecherche betrieben werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wir empfehlen ebenfalls unsere Seite „Abmahnung Markenrecht“ als Lektüre (…mehr lesen).