Meine Rechte beim Kauf eines defekten PKW
Meine Rechte beim Kauf eines defekten PKW
Der Kauf eines Autos ist für viele Menschen eine bedeutende Investition. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Fahrzeug kurz nach dem Kauf Mängel aufweist oder sich als defekt herausstellt. Doch Käufer sind in Deutschland gut geschützt – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet klare Regelungen für den Fall, dass ein PKW nach dem Kauf Mängel zeigt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Käufer haben, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie bei einem Mangel am besten vorgehen.
1. Unterschied: Privatkauf vs. Händlerkauf
Zunächst muss unterschieden werden, ob das Auto von einem gewerblichen Händler oder von einer Privatperson gekauft wurde.
Beim Händlerkauf genießen Sie den umfassenden gesetzlichen Gewährleistungsschutz. Dieser beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. In den ersten zwölf Monaten gilt zudem die sogenannte Beweislastumkehr: In dieser Zeit wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war – es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen.
Beim Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden – das ist sogar die Regel. Achten Sie auf Klauseln wie „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“. Diese Formulierungen bedeuten, dass der Verkäufer für später auftretende Mängel grundsätzlich nicht haftet – es sei denn, er hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert, die dann fehlt.
2. Was gilt als Mangel?
Ein Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Dazu zählen unter anderem:
Technische Defekte (z. B. Motorschäden, Bremsprobleme)
Manipulierter Kilometerstand
Verheimlichte Unfallschäden
Fehlende Ausstattungsmerkmale, die im Kaufvertrag genannt wurden
Wichtig ist: Ein Mangel muss bereits bei Übergabe vorgelegen haben, auch wenn er sich erst später zeigt.
3. Ihre Rechte im Gewährleistungsfall
Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug mangelhaft ist, haben Sie folgende Rechte – in dieser Reihenfolge:
Nacherfüllung: Sie können verlangen, dass der Verkäufer den Mangel beseitigt (Reparatur) oder Ihnen ein mangelfreies Fahrzeug liefert (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Verkäufer kann die von Ihnen gewählte Variante ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig ist.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Schlägt die Nacherfüllung fehl (z. B. weil der Mangel nicht beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Reparatur verweigert), dürfen Sie vom Kauf zurücktreten. Voraussetzung: Es handelt sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel.
Minderung des Kaufpreises: Alternativ zum Rücktritt können Sie den Kaufpreis mindern, also eine teilweise Rückzahlung verlangen.
Schadensersatz: Wenn der Mangel zu einem weiteren Schaden geführt hat (z. B. Panne mit Folgeschaden), können Sie auch Schadensersatz verlangen.
4. Wie Sie richtig vorgehen
Wenn Sie feststellen, dass das gekaufte Auto mangelhaft ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Mangel dokumentieren: Fotos, Diagnoseberichte oder Gutachten helfen, den Mangel zu beweisen.
Verkäufer informieren: Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (meist 14 Tage).
Keine eigenmächtigen Reparaturen: Beauftragen Sie nicht ohne Rücksprache selbst eine Reparatur – sonst könnten Sie Ihren Anspruch verlieren.
Fristen beachten: Ihre Rechte bestehen innerhalb der Gewährleistungsfrist (bei Händlern: 2 Jahre), wobei innerhalb der ersten 12 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.
5. Was tun bei Privatverkäufen?
Auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, haben Sie Rechte, wenn:
Der Verkäufer arglistig einen Mangel verschwiegen hat (z. B. einen bekannten Motorschaden oder einen verschwiegenen Unfall).
Der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat (z. B. „unfallfrei“), die nicht vorhanden ist.
In diesen Fällen können Sie ebenfalls auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen