Kanzlei PATRA
Rechtsanwalt & Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
Der Begriff „Kindschaftsrecht“ ist ein Oberbegriff für diverse Angelegenheiten, wie z.B. Umgangsrecht, Sorgerecht & Kindesunterhalt. Vor allem im Bereich Sorgerecht findet eine Aufteilung in weitere Bereiche wie Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge statt. Gerne erläutern wir Ihnen dazu Ihre Rechte und vertreten Sie vor dem Familiengericht.
Infolge einer Trennung und anstehenden Scheidung sind die finanziellen Folgen zwischen den Ehepartnern zu regeln. Es ist ratsam die Folgen der Scheidung und Trennung schriftlich zu fixieren und etwaig notariell beurkunden zu lassen, sog. Scheidungsfolgenvereinbarung. Dieses Vorgehen bringt in der Regel Ergebnisse wie unzählige Gerichtsverfahren, ist jedoch kostengünstiger und zeitärmer.
Der Trennungsunterhalt bezeichnet den Unterhalt von dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Dieser wird nicht automatisch fällig, sondern der andere Ehepartner muss nachweislich zur Auskunft über sein Einkommen und die Geltendmachung von Trennungsunterhalt aufgefordert worden sein. Im Übrigen gelten weitreichende gesetzliche Voraussetzungen.
Von dem Zugewinn oder auch Zugewinnausgleich spricht man im Rahmen einer Scheidung, wenn die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Dies nach dem deutschen Gesetz der Fall, es sei denn es existiert ein Ehevertrag. Infolge der Scheidung kann dieser durchgeführt werden. Dafür muss ein Ehepartner aktiv dies von dem anderen Ehepartner verlangen.
Sie sind sich bewusst, dass Ihre Ehe gescheitert ist und wünschen eine Beratung, wie der weitere Ablauf einer Scheidung ist. Sie können hier ganz einfach Ihre Daten an uns übermitteln. Wir kontaktieren Sie und vereinbaren je nach Wunsch von Ihnen einen Beratungstermin oder reichen direkt die Scheidung für Sie ein.
Neben der Online Scheidung bieten wir natürlich ebenfalls Termine zur Besprechung einer Trennung und Scheidung und den damit verbundenen Folgen an. Neben Unterhalt, Vermögensausgleich, Zugewinn und etwaigen Kindschaftssachen erläutern wir Ihnen dabei Ihre Ansprüche.
Kinder sind im Umgangsrechtsverfahren anzuhören
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