Rechtsanwalt Dortmund & Köln Familienrecht / Schwiegereltern können Geldgeschenk nach Trennung zurückfordern
„Bekomme ich mein Geld zurück?“ fragen sich viele Eltern dann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschloss in seinem Urteil, dass Geldgeschenke der Eltern eines Partners zurückzuzahlen sind, wenn die Beziehung des Paares kurz nach der Schenkung scheitert. Dies sei neben einer bestehenden Ehe auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Fall.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Paar lebte seit 2002 in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen. Sie erwarben 2011 gemeinsam eine Immobilie, um in dieser zusammen zu wohnen. Die Eltern der Frau unterstützten das Paar bei der Finanzierung, indem sie 100.000 EUR dazugaben. Jedoch scheiterte noch nicht einmal zwei Jahre später die Beziehung.
Daraufhin verlangten die Eltern die Hälfte des Betrags von dem ehemaligen Lebenspartner der Tochter zurück.
Das OLG Brandenburg bestätigten den Anspruch der Eltern auf Wegfall der Geschäftsgrundlage. Die Schenkung basierte auf der Annahme, dass die Beziehung zwischen der Tochter und dem Lebensgefährten lebenslang anhalten würde. Demnach sei es für die Eltern nicht hinnehmbar, dass die Schenkung bestehen bleibe.
Auch der BGH bestätigte dies und wies die Revision des Ex-Partners zurück. Allerdings erklärten sie, dass eine Vorstellung die Beziehung würde für den Rest des Lebens halten, zu überholt sei.
Der Schenker trägt nämlich das Risiko, dass die Beziehung zerbrechen könnte. Aber die Schenkung wurde getroffen, in der Annahme, dass die Immobilie nicht nur kurz dem Zusammenleben dienen würde. Der Schenker ging nicht davon aus, dass die Beziehung nach der Schenkung nur noch eine kurze Zeit andauern sollte.