Scheidung in Kalifornien – internationales Scheidungsrecht
Scheidung in Kalifornien – USA (internationales Familienrecht)
Im Unterschied zu dem deutschen Recht, sieht das Recht in dem Staat Kalifornien/USA vor, dass zunächst folgende Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sein müssen:
Wohnort der Scheidungsparteien
Voraussetzung für eine Scheidung in Kalifornien ist, dass die Parteien ihren Aufenthaltsort in dem Bezirk des zuständigen Gerichts für mindestens 6 Monate hatten.
Dabei ist es ausreichend, dass nur eine Partei diesen Wohnort für mindestens 6 Monate begründet hat.
Sollte während des Scheidungsverfahrens durch das Gericht festgestellt werden, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird der Scheidungsantrag von dem Gericht abgewiesen werden.
Daher lassen Sie sich bitte vor einem entsprechenden Antrag von Ihrem Rechtsanwalt beraten !
Scheidungsgrund
Im Unterschied zum deutschen Recht sieht das Recht des Staates Kalifornien/USA vor, dass ein Grund für die Scheidung vorliegen muss.
Grundsätzlich kann man in diesem Punkt übereinkommen, dass schlichtweg erhebliche Differenzen in der Ehe bestehen.
Das Recht des Staates Kalifornien / USA nennt dieses „irreconcilable differences“.
Ein weiterer Grund für eine Scheidung wird als „incurable insanity“ bezeichnet.
Dabei handelt es sich bei dem letzten Scheidungsgrund um einen Grund, der vor dem Gericht bewiesen werden muss.
Dies kann geschehen durch medizinsiche oder psychiatrische Gutachten bzw. Atteste.
Insofern ist es immer ratsam, sich auf den ersten Scheidungsgrund „erhebliche Differenzen“ zu berufen.
Im Gegensatz zu dem deutschen Recht besteht in dem Recht des Staates Kalifornien / USA kein Trennungsjahr, welches eingehalten werden muss.
Das Scheidungsverfahren wird in den USA bei dem Superior Court geführt, dort in dem Gericht des jeweiligen Countys.
Verbunden werden können mit dem Scheidungsverfahren ebenfalls Sorgerecht-Angelegenheiten oder Vermögensangelegenheiten, welches im deutschen Recht im Hinblick auf den letztgenannten Fall z.B. als Zugewinn bezeichnet wird.
Hinsichtlich Vermögensangelegenheiten besteht im Unterschied zum deutschen Recht eine 50/50 Lösung.
Grundsätzlich sollten die Parteien allerdings eine Vereinbarung forcieren, welche die Aufteilung des Vermögens regelt.
Ferner sollte überprüft werden, ob nicht ggf. deutsches Scheidungsrecht und Familienrecht zur Anwendung kommt.