Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden !
Dortmund & Köln – Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden
Nach dem OLG Oldenburg kann bei unzumutbarer Härte eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen:
Wenn eine Ehe gescheitert ist, wird sie nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden. Unter gewissen Umständen kann eine Scheidung auch früher erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die Weiterführung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, welche in der Person des anderen Ehegatten bestehen, eine „unzumutbare Härte“ wäre. Abzustellen ist immer auf den jeweiligen Einzelfall.
Im Zweifel kontaktieren Sie einen Scheidungsanwalt bei Fragen zum Trennungsjahr.
Im vorliegenden Fall war das Ehepaar 26 Jahre verheiratet. Die erwachsenen Kinder des Paares erklärten vor Gericht, dass ihr Vater sich oft aggressiv und gewalttätig verhalten habe und im letzten Jahr die Mutter stark geschüttelt und enorm beleidigt habe. Die Folge war, dass die Mutter einen Anfall erlitt und ein Rettungswagen vonnöten war.
Das Gericht stellte klar, dass dies eine unzumutbare Härte war und die Demütigungen und Gewalttätigkeiten in der Ehe nicht mehr hinnehmbar waren. Die Ehefrau legte dies dar und erklärte, dass sie psychisch am Ende sei. Das Verhalten des Mannes stellte demnach eine unzumutbare Härte dar, sodass das Trennungsjahr nicht abgewartet werden müsse.
Um eine Ausnahme in Ihrem Fall prüfen zu lassen, wenden Sie sich an einen Scheidungsanwalt.