Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Vorschriften, die sich mit dem Zustandekommen, der Durchführung und der Beendigung von Verträgen beschäftigen. Ein Vertrag ist eine freiwillige Einigung, mit der sich die Beteiligten zu bestimmten Leistungen oder Unterlassungen verpflichten.
Zustandekommen eines Vertrags
Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Voraussetzung sind unter anderem die Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner, die Einigung über die wesentlichen Bestandteile und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Formvorschriften
Grundsätzlich gilt Formfreiheit. Ausnahmen bestehen etwa bei Grundstücksgeschäften (notarielle Beurkundung) oder bei der Kündigung von Mietverhältnissen (Schriftform).
Arten von Verträgen
Zu den wichtigsten Vertragstypen zählen Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- und Schenkungsverträge sowie Mischformen, die mehrere Elemente verbinden.
Rechte, Pflichten und Leistungsstörungen
Jeder Vertrag begründet wechselseitige Pflichten. Bei Verstößen greifen Rechtsbehelfe wie Gewährleistung, Schadensersatz oder Rücktritt. Typische Leistungsstörungen sind Verzug, Unmöglichkeit und mangelhafte Erfüllung.
Beendigung von Verträgen
Verträge enden durch Erfüllung, Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung. Wir prüfen Ihre Verträge, gestalten neue Vereinbarungen rechtssicher und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.