In einer globalisierten Welt nehmen internationale Familien- und Erbrechtsfälle zu – etwa bei binationalen Ehen, grenzüberschreitenden Sorgerechtsfragen oder wenn deutsche Staatsbürger in den USA versterben. Das US-Recht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Wir beraten Sie fundiert und stimmen uns bei Bedarf mit US-Kolleginnen und -Kollegen ab.
Grundlagen des US-Rechtssystems
Das amerikanische Recht wurzelt im Common Law, während Deutschland der kontinentaleuropäischen Tradition folgt. Die USA sind föderal organisiert – im Erb- und Familienrecht liegt die Gesetzgebung überwiegend bei den einzelnen Bundesstaaten, weshalb die Regelungen stark variieren.
Die Rolle des deutschen Rechtsanwalts
Ein deutscher Anwalt kann in den USA nicht ohne dortige Zulassung auftreten, leistet aber wertvolle Arbeit: Beratung von Mandanten mit US-Bezug, Zusammenarbeit mit amerikanischen Anwälten, rechtsvergleichende Analyse und die Koordinierung grenzüberschreitender Verfahren.
Amerikanisches Erbrecht
Nachlässe werden in den USA häufig im Probate-Verfahren abgewickelt – einem gerichtlichen Prozess, der Monate oder Jahre dauern kann. Anders als in Deutschland kennen viele US-Bundesstaaten keinen starken Pflichtteilsschutz; teils bestehen lediglich „elective share"-Rechte des Ehegatten. Bei US-Immobilien kommt es oft zur Nachlassspaltung.
Amerikanisches Familienrecht
Scheidungsvoraussetzungen, Vermögensaufteilung („community property" vs. „equitable distribution") und Unterhalt richten sich nach dem jeweiligen Bundesstaat. Bei internationalen Sorgerechtsfällen greift das Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Zuständigkeit und Rechtswahl
In EU-Erbfällen gilt die Europäische Erbrechtsverordnung; ein vergleichbares Harmonisierungssystem fehlt in den USA. Wir prüfen die internationale Zuständigkeit, ermitteln das anwendbare Recht und entwickeln gemeinsam mit US-Kollegen eine tragfähige Strategie.