Scheidung

Der Ablauf einer Scheidung

Jede dritte Ehe wird heutzutage in Deutschland geschieden, die Tendenz ist stetig steigend.

Der Ablauf einer Scheidung vor Gericht kann für die Beteiligten Eheleute psychisch sehr belastend sein. Daher ist es wichtig diesen zu kennen, sodass die gerichtliche Auseinandersetzung in dem Scheidungstermin für beide Partner so erträglich wie möglich wird.

Im Hinblick auf die Erstellung des Antrags für die Scheidung muss zunächst, um das anzuwendende nationale Recht zu bestimmen, die Nationalität der Parteien berücksichtigt werden.

Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsbürger, erfolgt der Ablauf einer Scheidung im Regelfall ebenfalls nach deutschem Recht. Ist jedoch die Eheschließung im Ausland getätigt worden, kann eventuell das Scheidungsrecht des jeweiligen Landes zur Anwendung kommen. Haben beide Ehepartner die gleiche ausländische Nationalität, gilt das Scheidungsrecht des Herkunftslandes. Im Zweifel beraten wir Sie über das jeweilige anzuwendende Recht.

Des Weiteren muss einer der Ehepartner einen Antrag zur Scheidung durch einen Rechtsanwalt bei dem Familiengericht einreichen.

Dahingehend besteht Anwaltszwang, das bedeutet ein Rechtsanwalt muss den Antrag zwingend beim dem Familiengericht einreichen. Eine Scheidung ohne einen Rechtsanwalt gibt es somit nicht Deutschland.

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Lassen Sie sich von einem Scheidungsanwalt beraten, bevor Sie die Scheidung einreichen, um Nachteile – besonders beim Versorgungsausgleich – zu vermeiden.

Nicht zwingend ist, dass beide Ehepartner einen Rechtsanwalt haben. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Kosten interessant, da die Beauftragung von zwei Rechtsanwälten ebenfalls doppelte Kosten zur Folge hat.

Das Gericht holt dann in dem Scheidungsverfahren die Angaben zum Versorgungsausgleich (gesammelte Anwartschaften in der Rentenversicherung während der Ehezeit – privat & gesetzlich sowie ggf. kapitalbildende Lebensversicherungen -) ein, es sei denn die Durchführung wurde durch einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen oder beide Parteien sind anwaltlich vertreten und erklären den Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs in dem Termin zur Scheidung.

Sind diese Auskünfte zum Versorgungsausgleich endgültig bei Gericht von den jeweiligen Rentenversicherungsträgern eingegangen, wobei die Einholung dieser Auskünfte erfahrungsgemäß mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, wird ein Scheidungstermin von dem Familiengericht anberaumt.

Ist die Scheidung einvernehmlich verläuft eine Scheidung relativ zügig.

Ein Scheidungsverfahren dauert grundsätzlich länger, wenn einer der Ehepartner nicht geschieden werden möchte.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Kriterien, wie z.B. der Dauer der Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich, ab und kann zwischen wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren schwanken.

Die Scheidung wird rechtskräftig, wenn das Gericht den Scheidungsbeschluss im Anschluss an den Scheidungstermin an die Parteien bzw. deren Rechtsanwalt übersandt hat und keiner der Parteien Beschwerde gegen den Beschluss einlegt.

Dahingehend informieren wir unsere Mandanten während des Scheidungsverfahren stetig über den gegenwärtigen Stand der Scheidung und beraten insbesondere im Hinblick auf das Ausfüllen der Formulare (V10 Formulare) zum Versorgungsausgleich. Im Zweifel stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder via Kontaktformular zur Verfügung.