Statistisch wird in Deutschland etwa jede dritte Ehe geschieden. Das Verfahren kann emotional belastend sein – wer den Ablauf kennt, geht gelassener in den Gerichtstermin.
Anwendbares Recht
Bei der Vorbereitung des Scheidungsantrags ist die Staatsangehörigkeit der Eheleute zu berücksichtigen, um das anwendbare Recht zu bestimmen. Bei internationalen Konstellationen kann das Recht eines anderen Staates maßgeblich sein – mehr dazu auf der Seite Scheidung mit Auslandsbezug.
Anwaltszwang – aber nur ein Anwalt nötig
In Deutschland besteht Anwaltszwang: Ein Rechtsanwalt muss den Antrag beim Familiengericht einreichen – ohne Anwalt keine Scheidung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt für beide. Das spart erhebliche Kosten, da zwei Anwälte den Aufwand verdoppeln würden.
Versorgungsausgleich
Das Gericht holt grundsätzlich Auskünfte zum Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) ein – es sei denn, dieser ist durch Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen.
Dauer des Verfahrens
Einvernehmliche Scheidungen werden vergleichsweise zügig abgeschlossen, streitige dauern länger. Die Dauer hängt unter anderem von der Bearbeitung des Versorgungsausgleichs ab. Mit Zustellung des Beschlusses und Ablauf der Rechtsmittelfrist wird die Scheidung rechtskräftig.
Tipp: Bei einvernehmlichen Verfahren können Sie Ihre Scheidung bequem über unser Online-Scheidungsformular anstoßen.