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Trennung & Unterhalt

Mit der Trennung stellen sich finanzielle Fragen. Wir klären, welche Unterhaltsansprüche Ihnen zustehen – oder was auf Sie zukommt.

Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung an den Partner gezahlt wird. Anspruch hat, wer nach der Trennung nicht in der Lage ist, für den eigenen Unterhalt zu sorgen – unabhängig von der konkreten Erwerbssituation, jedoch unter dem Gesichtspunkt zumutbarer Erwerbsbemühungen.

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Die Höhe wird individuell anhand des Einkommens des zahlenden Partners und des Bedarfs des berechtigten Partners ermittelt. Als grobe Orientierung gelten häufig rund 45 % des bereinigten Nettoeinkommens des Pflichtigen, wobei der eheliche Lebensstandard und die Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.

Dauer

Der Anspruch besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach kann unter anderen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entstehen.

Kindesunterhalt

Daneben besteht der Kindesunterhalt, den in der Regel der nicht betreuende Elternteil zahlt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle – gestaffelt nach Einkommen und Alter des Kindes. Auch Betreuungsunterhalt kann in Betracht kommen.

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