Rechtsanwalt für Online-Scheidung – Scheidungsanwalt

Formular für Online Scheidung

Online Scheidung

Mit Ihren Angaben im dem Scheidungsformular erstellen wir für Sie einen Entwurf für die Scheidung (Online Scheidung)

Ferner ermitteln wir die voraussichtlichen Kosten der Scheidung und teilen Ihnen diese mit.

Dies ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich im Rahmen der Online Scheidung.

Erst bei Erhalt des Entwurfs entscheiden Sie, ob eine Beauftragung geschehen soll.

Füllen Sie das Scheidungsformular bitte möglichst vollständig aus. Sollten Ihnen manche Angaben nicht bekannt (Einkommen des Ehegattten) oder gerade nicht zur Hand sein, können diese jederzeit von Ihnen nachgereicht werden.

Selbstverständlich können Sie ebenfalls einen Termin mit uns vereinbaren, bei welchem wir Ihre Daten aufnehmen und den Ablauf eines Scheidungsverfahrens mit Ihnen besprechen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder via Kontaktformular und wir helfen Ihnen weiter.

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Scheidungsformular

1. Welcher Ehegatte stellt den Scheidungsantrag?

2. Name und aktuelle Wohnanschrift der Ehefrau:

3. Name und aktuelle Wohnanschrift des Ehemanns:

4. Letzte gemeinsame Anschrift:

5. Heiratsdatum:

6. Standesamt:

7. getrennt lebend seit:

8. Wohnt noch einer der Eheleute in der Ehewohnung?

9. Gibt es gemeinsame Kinder?

Falls nein, bitte weiter bei Frage 14. Falls ja geben Sie bitte die Namen und Geburtsdaten der Kinder an:

10. Die Kinder leben bei:

11. Sorgerecht:

12. Besuchsrechts des anderen Elternteils:

13. Kindesunterhalt:

14. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?

Sonstiges:

15. Ehegattenunterhalt

16. Hausrat (Möbel etc.):

17. Wie hoch ist ungefähr das zusammenaddierte monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute?

(Warum diese Frage? Das Einkommen wird benötigt, um die Prozesskosten zu berrechnen. Je höher das Einkommen, desto höher die Kosten. Ungefähre Angaben reichen aus. Unterlagen benötigen wir nicht. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie können dieses Feld auch erst einmal offenlassen.)

(eine Selbsteinschätzung reicht aus)

18. Weitere Hinweise und Informationen für uns:

max. 10240 KB pro Datei | max. 10240 KB gesamt