In unserer Kanzlei, oder in Ihren Geschäftsräumen versuchen wir die konstruktive Beilegung eines Konflikts durch die streitenden Parteien mithilfe eines Mediators in allen relevanten Angelegenheiten.
Diese Methode setzt allerdings die „Freiwilligkeit“ der Parteien voraus. Dahingehend ist unser Zeil den Konflikt dauerhaft zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen und zwischen ihnen eine bessere Kooperation zu ermöglichen.
Sollten die „Fronten“ allerdings dermaßen „verhärtet“ sein, dass eine „Freiwilligkeit“ nicht besteht, erscheint eine Mediation mit einem Mediator in der Regel aussichtslos.
Dabei versuchen wir beiden Parteien die rechtliche Situation darzustellen, für den Fall eines drohenden gerichtlichen Konflikt, der in der Regel mit einem erheblichen Zeitumfang verbunden ist, hohe Kosten verursacht und meist einen ungewissen Ausgang verspricht, und ein Ergebnis zu erzielen, welches freiwillig von beiden Parteien akzeptiert wird.
Die Parteien handeln im Unterschied zu einem gerichtlichen Verfahren in voller Eigenverantwortung. Sollte das Ziel der Einigung nicht erreicht werden, ist der Weg zu einem Gericht jederzeit möglich.
Unsere Interessen bei der Mediation liegen in dem Fall nicht darauf, dass maximal Mögliche zu erreichen, wie in gerichtlichen Verfahren, in welchen wir ebenfalls tätig sind, sondern eine Win-Win-Lösung herbeizuführen.
Die Lösung kann im Endeffekt in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung, wie z. B. einer Scheidungsfolgenvereinbarung, münden.