Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht
Nicht nur die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Eheleute sind bei einer Trennung zu beachten und lösen, vor allem – soweit vorhanden – sind die rechtlichen Ansprüche im Hinblick auf das Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindschaftsrecht zu „beleuchten“ und dem entsprechende Verfahren zu führen.
Dabei handelt es sich bei einer Trennung meist um sehr sensible Vorgänge, so das ein Spezialist für Familienrecht aufgesucht werden sollte.
Insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder, sollte das Jugendamt umgehend eingeschaltet werden, sobald Probleme bestehen und eine Kommunikation zwischen den Eheleuten nicht mehr besteht.
Exemplarisch haben wir Ihnen für dieses Themengebiet, Informationen für das Sorgerecht, Umgangsrecht und den Unterhalt für Kinder zusammengestellt.
Für Ihre speziellen Fragen zu diesem Komplex, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.