Familienrecht

Das Familienrecht behandelt neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich, Ausgleich der Rentenanwartschaften, weitere rechtlich umfassende Themengebiete.

Die Scheidung

Grundsätzlich muss für eine Scheidung von den Eheleuten im Hinblick auf das Familienrecht, das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor ein Antrag auf Scheidung bei dem Familiengericht eingereicht werden kann. Nur unter strengen Voraussetzungen kann ein sog. Härtefallantrag – ohne abwarten des Trennungsjahrs – bei dem Familiengericht eingereicht werden. Zu den Voraussetzungen einer Scheidung haben wir insofern eine eigene Internetseite mit Informationen für Sie zusammen gestellt.

Der Zugewinn

Des Weiteren findet ebenfalls eine Teilung des während der Ehezeit erworbenen Vermögens der Eheleute im Familienrecht statt. Dies wird als Zugewinn bezeichnet. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Vermögenspositionen jeweils geteilt werden. Zu diesem umfassenden Komplex haben wir Ihnen ebenfalls weitere Informationen auf einer separaten Internetseite im Zusammenhang mit dem Familienrecht zur Verfügung gestellt.

Es wird deutlich, dass im Familienrecht neben der emotionalen Ebene besonders die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Dahingehend ist es bei dem Vorliegen gewisser Voraussetzungen, mitunter dem Einvernehmen der Ehepartner, möglich, das eigentliche Scheidungsverfahren durch einen Anwalt statt durch zwei Rechtsanwälte gerichtlich durchführen zu lassen. Dies erspart mitunter die Kosten für einen zweiten Anwalt.

Außerdem kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Eheleuten vereinbart werden.

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Der Unterhalt

Bei dem Unterhalt hat man zwischen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungs-Unterhalt und nachehelichen Unterhalt zu differenzieren. Dieser Themenkomplex ist wiederum derart umfassend, dass wir diesen auf gesonderten Internetseiten dargestellt haben.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindschaftsrecht

Nicht nur die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Eheleute sind bei einer Trennung zu beachten und lösen, vor allem – soweit vorhanden – sind die rechtlichen Ansprüche im Hinblick auf das Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindschaftsrecht zu „beleuchten“ und dem entsprechende Verfahren zu führen.

Dabei handelt es sich bei einer Trennung meist um sehr sensible Vorgänge, so das ein Spezialist für Familienrecht aufgesucht werden sollte. Insbesondere im Hinblick auf das Wohl der Kinder, sollte das Jugendamt umgehend eingeschaltet werden, sobald Probleme bestehen und eine Kommunikation zwischen den Eheleuten nicht mehr besteht.

Exemplarisch haben wir Ihnen für dieses Themengebiet, Informationen für das Sorgerecht, Umgangsrecht und den Unterhalt für Kinder zusammengestellt.

Für Ihre speziellen Fragen zu diesem Komplex, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.