Die Scheidung
Vor der Scheidung steht in der Regel das Trennungsjahr; Ausnahmen sind nur über eine eng gefasste Härtefallregelung möglich. In Deutschland gilt Anwaltszwang – ein Rechtsanwalt muss den Antrag beim Familiengericht einreichen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt, was die Kosten spürbar senkt.
Der Zugewinn
Während der Ehe erworbenes Vermögen wird im Wege des Zugewinnausgleichs geteilt. Grundsätzlich werden sämtliche Vermögenspositionen berücksichtigt. Der Ausgleich erfolgt auf Antrag und lässt sich – etwa über eine Mediation – häufig kostengünstiger regeln.
Der Unterhalt
Zu unterscheiden sind Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Kindesunterhalt zahlt in der Regel der nicht betreuende Elternteil; die übrigen Ansprüche richten sich nach dem Einkommensgefälle der Eheleute.
Umgangs- und Sorgerecht
Fragen rund um Sorge- und Umgangsrecht sind sensibel und sollten mit fachlicher Begleitung angegangen werden. Insbesondere mit Blick auf das Wohl der Kinder ist es oft ratsam, das Jugendamt frühzeitig einzubeziehen.