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Scheidungsfolgenvereinbarung

Vieles lässt sich einvernehmlich regeln – schneller, günstiger und nervenschonender als ein Streit vor Gericht.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine spezielle Form des Ehevertrages. In ihr regeln die Eheleute die finanziellen und rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung selbst – statt sie dem Gericht zu überlassen.

Vorteile

Sie ermöglicht eine einvernehmliche, zügige und kostengünstige Scheidung. Streitige Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, weil die Beteiligten gemeinsam entscheiden.

Was geregelt werden kann

  • Hausrat und Nutzung der Ehewohnung
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • gemeinsame Schulden
  • Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Anpassung von Begünstigungen (z. B. Lebensversicherung)
  • die wechselseitige Zustimmung zur Scheidung

Form

Zwar besteht nicht für alles ein striktes Schriftformerfordernis – bestimmte Regelungen (etwa zu Vermögensübertragungen, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich) bedürfen jedoch der notariellen Beurkundung. Rein mündliche Vereinbarungen sind rechtlich nicht durchsetzbar, falls eine Seite sich später nicht daran halten möchte.

Zeitpunkt & gerichtliche Kontrolle

Solche Vereinbarungen können vor der Ehe, während der Ehe oder nach der Trennung getroffen werden. Das Familiengericht prüft den Inhalt, um eine unangemessene einseitige Benachteiligung eines Ehegatten zu verhindern.

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