Häufige Fragen (FAQ)
Was Mandantinnen und Mandanten uns am häufigsten fragen:
Diese Antworten geben einen ersten Überblick über die Rechtslage in Deutschland. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall – jede Trennung hat ihre eigenen Umstände, und oft entscheiden Details. Wo einer unserer Beiträge ein Thema vertieft, ist er verlinkt.
Trennung und Trennungsjahr
Am Anfang jeder Scheidung steht die Trennung. Was das rechtlich bedeutet und welche Fristen laufen.
Was bedeutet das Trennungsjahr – und wann beginnt es?
Eine Scheidung setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben und beide die Scheidung wollen. Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wird – also einer auszieht oder die Eheleute innerhalb der Wohnung erkennbar getrennt leben.
Halten Sie den Zeitpunkt fest, etwa durch eine kurze schriftliche Mitteilung an den anderen. Das erspart später Streit über den Beginn der Frist. Mehr zum Trennungsjahr
Können wir das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung verbringen?
Ja. Die Trennung ist auch unter einem Dach möglich, wenn die Lebensbereiche klar getrennt sind: getrennte Schlafzimmer, kein gemeinsames Wirtschaften, keine gemeinsamen Mahlzeiten und keine Versorgungsleistungen füreinander. Küche und Bad dürfen beide nutzen – aber nicht gemeinsam.
Leben Kinder im Haushalt, ist eine gewisse Rücksicht im Alltag unschädlich. Das Gericht fragt im Scheidungstermin nach; die Angaben beider Ehegatten sollten zueinander passen.
Unterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr?
Nicht automatisch. Ein kurzzeitiges Zusammenleben, das der Versöhnung dienen soll, hemmt die Frist nicht – das stellt das Gesetz ausdrücklich klar. Einige Wochen gelten in der Regel als unschädlich, mehrere Monate nicht.
Dauert der Versuch länger und scheitert er dann, beginnt das Trennungsjahr von vorn.
Ist eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich?
Nur in Ausnahmefällen. Vor Ablauf des Trennungsjahres kann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte wäre – etwa bei Gewalt oder schweren Demütigungen. Die Gerichte legen diese Vorschrift eng aus.
Ob Ihr Fall darunterfällt, sollten Sie vorab prüfen lassen. Mehr zur unzumutbaren Härte
Mein Ehepartner will nicht geschieden werden. Kann er die Scheidung verhindern?
Aufschieben ja, verhindern nein. Stimmt der andere nach einem Jahr Trennung nicht zu, muss das Gericht das Scheitern der Ehe im Einzelfall feststellen. In der Praxis gelingt das meist, wenn ein Ehegatte die Scheidung ernsthaft und dauerhaft will.
Wir erklären Ihnen gerne Taktiken, wie Sie schnell und effizient an Ihr Ziel gelangen.
Das Scheidungsverfahren
Ablauf, Dauer, Kosten und was Sie beim Gerichtstermin erwartet.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen. Der andere Ehegatte braucht bei einer einvernehmlichen Scheidung keinen eigenen Anwalt – er kann dem Antrag ohne Anwalt zustimmen. Eigene Anträge, etwa zum Unterhalt, kann er ohne Anwalt allerdings nicht stellen.
Ein Anwalt kann nie beide Ehegatten vertreten; er ist immer Anwalt des einen. Mehr dazu
Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
Wir reichen den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht stellt ihn dem anderen Ehegatten zu und fordert beide auf, Fragebögen zum Versorgungsausgleich auszufüllen. Anschließend holt es Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern ein – dieser Schritt dauert am längsten.
Liegen alle Auskünfte vor, bestimmt das Gericht einen Termin, in dem beide Ehegatten persönlich angehört werden. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss. Der Ablauf im Detail
Wie lange dauert eine Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung rechnen Sie ab Einreichung des Antrags mit etwa vier bis acht Monaten – das Trennungsjahr davor kommt hinzu. Der Zeitfaktor ist fast immer der Versorgungsausgleich, weil die Rentenversicherungsträger zunächst die Ehezeitanteile berechnen müssen. Sind die Rentenkonten beider Ehegatten lückenlos geklärt, geht es schneller.
Streitige Verfahren mit Folgesachen dauern deutlich länger, häufig über ein Jahr.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert. Grundlage ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten; für den Versorgungsausgleich kommt ein Zuschlag hinzu. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt fällt nur ein Anwaltshonorar an, die Gerichtskosten teilen sich beide.
Wir ermitteln vorab, mit welchem Betrag Sie rechnen müssen – eine nachvollziehbare Aufstellung, keine Pauschale. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?
Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu tragen, kann das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligen. Dann übernimmt die Staatskasse Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten. Den Antrag stellen wir zusammen mit dem Scheidungsantrag; Sie legen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse mit Belegen dar.
Verbessert sich Ihre Lage innerhalb von vier Jahren nach dem Verfahren spürbar, kann das Gericht die Kosten nachträglich anfordern.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
In der Regel nicht mehr. Seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 gelten Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung.
Anders beim Unterhalt: Zahlungen an den geschiedenen Ehegatten können über das sogenannte Realsplitting bis zu einer Höchstgrenze als Sonderausgaben abgezogen werden – der Empfänger muss zustimmen und die Beträge versteuern. Mehr zur steuerlichen Seite
Welche Unterlagen brauche ich für den Scheidungsantrag?
Für den Antrag genügen zunächst die Heiratsurkunde (bei ausländischer Eheschließung mit Übersetzung), die Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder, Ihr Personalausweis und Angaben zum Einkommen beider Ehegatten für den Verfahrenswert. Liegt ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor, brauchen wir auch diese.
Für den Versorgungsausgleich benötigt das Gericht später die Rentenversicherungsnummern. Fehlendes lässt sich nachreichen.
Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Ja. Das Gericht hört beide Ehegatten im Scheidungstermin persönlich an – auch den Ehegatten ohne Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin meist zehn bis zwanzig Minuten: Gefragt wird nach Trennungszeitpunkt, Trennungsjahr und dem Scheidungswunsch.
Wer weit entfernt oder im Ausland lebt, kann in Ausnahmefällen durch ein anderes Gericht oder per Videoverhandlung angehört werden.
Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?
Das Familiengericht beim Amtsgericht – und zwar dort, wo ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Gibt es keine gemeinsamen Kinder, entscheidet der letzte gemeinsame Wohnort, sofern einer der Ehegatten noch dort wohnt; sonst der Wohnort des Antragsgegners.
Für Dortmund ist das Amtsgericht Dortmund zuständig. Dort vertreten wir Sie regelmäßig.
Was passiert nach dem Scheidungstermin?
Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss meist noch im Termin. Rechtskräftig wird er, wenn die einmonatige Beschwerdefrist abgelaufen ist – oder sofort, wenn beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel verzichten. Dafür müssen beide anwaltlich vertreten sein.
Mit der Rechtskraft sind Sie geschieden. Das Gericht vermerkt sie auf dem Beschluss; diesen Rechtskraftvermerk brauchen Sie später, etwa für Behörden oder eine neue Heirat.
Kann ich den Scheidungsantrag zurücknehmen, wenn wir uns versöhnen?
Ja, jederzeit bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Das Verfahren wird dann beendet; die bis dahin entstandenen Kosten trägt in der Regel der Antragsteller.
Versöhnen Sie sich während des Verfahrens, sagen Sie uns Bescheid – wir kümmern uns um die Rücknahme.
Kinder: Sorgerecht und Umgang
Was sich für die Kinder durch Trennung und Scheidung rechtlich ändert – und was nicht.
Wer bekommt nach der Scheidung das Sorgerecht?
Beide Eltern. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt durch die Scheidung unberührt. Das Gericht entscheidet darüber nur, wenn ein Elternteil die Alleinsorge beantragt – und nur, wenn das dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Im Alltag entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein über Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung – Schulwahl, Operationen, ein Umzug ins Ausland – treffen beide gemeinsam. Mehr zum Sorgerecht
Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt?
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern; jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Eine gesetzliche Standardregelung gibt es nicht – verbreitet ist etwa jedes zweite Wochenende und ein Nachmittag unter der Woche. Die Eltern können frei vereinbaren, was zu Kind und Alltag passt.
Einigen Sie sich nicht, vermittelt zunächst das Jugendamt. Danach entscheidet das Familiengericht und hört dabei auch das Kind an. Zur Anhörung von Kindern
Was ist das Wechselmodell – und kann es gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden?
Beim Wechselmodell lebt das Kind etwa zu gleichen Teilen bei beiden Eltern. Der Bundesgerichtshof hat 2017 klargestellt, dass ein Gericht es auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen kann, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. In der Praxis setzt das eine tragfähige Kommunikation zwischen den Eltern und räumliche Nähe voraus.
Beim Kindesunterhalt gelten dann besondere Berechnungsregeln. Zur Entscheidung des BGH
Kann ich den Nachnamen meines Kindes nach der Scheidung ändern?
Nur unter engen Voraussetzungen. Heiratet der betreuende Elternteil erneut, kann das Kind den neuen Familiennamen erhalten – die sogenannte Einbenennung. Bei gemeinsamer Sorge braucht das die Einwilligung des anderen Elternteils. Das Familiengericht ersetzt sie nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Unterhalt
Wer wem was schuldet – während der Trennung, nach der Scheidung und für die Kinder.
Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Wenn Sie nach der Trennung weniger verdienen als Ihr Ehegatte, in der Regel ja. Der Trennungsunterhalt sichert den ehelichen Lebensstandard für die Zeit zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung. Vereinfacht gilt: Der Besserverdienende schuldet dem anderen etwa die Hälfte der Einkommensdifferenz. Im ersten Trennungsjahr müssen Sie keine Arbeit aufnehmen, wenn Sie vorher nicht berufstätig waren.
Auf Trennungsunterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden. Mehr zum Trennungsunterhalt
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt; der betreuende Elternteil erfüllt seine Pflicht durch die Betreuung. Die Höhe ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle – nach dem Einkommen des Zahlenden und dem Alter des Kindes. Das hälftige Kindergeld wird angerechnet.
Der Unterhaltspflichtige muss alles Zumutbare tun, um den Mindestunterhalt aufzubringen. Beide Eltern sind einander zur Auskunft über ihr Einkommen verpflichtet. Zur Düsseldorfer Tabelle · Zum Auskunftsanspruch
Bekomme ich nach der Scheidung weiter Unterhalt?
Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll für sich selbst sorgen. Nachehelicher Unterhalt kommt nur in gesetzlich bestimmten Fällen in Betracht – vor allem wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Alters oder Krankheit, bei Arbeitslosigkeit trotz ernsthafter Bemühungen oder zum Ausgleich ehebedingter Nachteile.
Der Anspruch kann befristet oder der Höhe nach begrenzt werden, besonders nach kürzeren Ehen. Ob und wie lange Ihnen Unterhalt zusteht, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.
Mein Ex-Partner hat einen neuen Partner. Ändert das etwas am Unterhalt?
Das hängt davon ab, auf welcher Seite der neue Partner ist. Lebt der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft – meist nach zwei bis drei Jahren angenommen –, kann sein Anspruch entfallen. Heiratet er erneut, endet der nacheheliche Unterhalt.
Hat dagegen der Unterhaltspflichtige einen neuen Partner, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen; das Einkommen des neuen Partners wird nicht angerechnet. Mehr dazu
Vermögen, Wohnung und Altersvorsorge
Zugewinn, Ehewohnung und Versorgungsausgleich – die wirtschaftliche Seite der Scheidung.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Ohne Ehevertrag leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen bleibt während der Ehe getrennt; erst bei der Scheidung wird verglichen, wer in der Ehe mehr hinzugewonnen hat. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz. Maßgeblich sind das Vermögen bei der Heirat und bei Zustellung des Scheidungsantrags.
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und sind damit geschützt. Mehr zum Zugewinn · Erbschaften und Schenkungen
Wie wird eine Firma oder Immobilie beim Zugewinn bewertet?
Vermögensgegenstände gehen mit ihrem Verkehrswert zu den Stichtagen in die Berechnung ein. Bei Immobilien ist das meist ein Sachverständigengutachten, bei Unternehmen und Praxen eine Unternehmensbewertung – häufig der aufwendigste und strittigste Teil der Vermögensauseinandersetzung.
Als Wirtschaftsjurist ordnen wir diese Fragen von Anfang an mit ein, statt sie erst im Streit nachzuarbeiten. Zur Bewertung von Firmen
Wer darf in der Ehewohnung bleiben?
Während der Trennung kann jeder Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Wohnung überlässt, wenn das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden – etwa mit Rücksicht auf die Kinder. Wer bleibt, kann dem Ausgezogenen unter Umständen eine Nutzungsentschädigung schulden.
Mit der Scheidung entscheidet das Gericht auf Antrag, wem die Wohnung zugewiesen wird; ein Mietvertrag geht dann auf diesen Ehegatten über. Zur Nutzungsentschädigung · Zur Miete nach Trennung
Was ist der Versorgungsausgleich?
Alle Rentenanrechte, die beide Ehegatten während der Ehe erworben haben – gesetzliche Rente, Betriebsrente, Beamtenversorgung, private Altersvorsorge –, werden bei der Scheidung hälftig geteilt. Das Gericht führt ihn von Amts wegen durch. Bei Ehen bis drei Jahre findet er nur auf Antrag statt.
Durch notariellen Vertrag kann er ausgeschlossen oder anders geregelt werden; das Gericht prüft dann, ob die Vereinbarung fair ist. Mehr zum Versorgungsausgleich
Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Alles, was sonst das Gericht entscheiden müsste: Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat und – soweit zulässig – Regelungen zu den Kindern. Die Vereinbarung wird notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert.
Sie beschleunigt das Verfahren erheblich, spart Kosten und gibt beiden Seiten Sicherheit. Wir entwerfen die Vereinbarung und begleiten Sie zum Notar. Zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Nach der Scheidung
Drei Dinge, die viele erst nach dem Beschluss auf dem Zettel haben.
Wann muss ich die Steuerklasse wechseln?
Im Jahr der Trennung bleibt alles wie bisher; für dieses Jahr können Sie noch gemeinsam veranlagt werden. Ab dem 1. Januar des Folgejahres gelten die Steuerklassen für Getrenntlebende – in der Regel Klasse I, mit einem Kind im Haushalt Klasse II.
Den Wechsel müssen Sie dem Finanzamt selbst mitteilen. Wer ihn versäumt, riskiert Nachzahlungen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Scheidung?
Waren Sie über Ihren Ehegatten familienversichert, endet diese Mitversicherung mit der Rechtskraft der Scheidung. Sie können sich innerhalb von drei Monaten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern – diese Frist sollten Sie nicht verpassen.
Sind Sie selbst berufstätig, sind Sie meist ohnehin eigenständig versichert. Kinder bleiben über einen Elternteil familienversichert.
Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?
Ja, durch eine Erklärung beim Standesamt. Sie können den Ehenamen aber auch behalten – das ist allein Ihre Entscheidung; der geschiedene Ehegatte kann die Ablegung nicht verlangen.
Für die Kinder ändert sich durch die Scheidung der Eltern am Namen nichts.
Online-Scheidung, Mediation und Auslandsbezug
Nicht jede Trennung braucht den klassischen Weg. Was die Alternativen leisten – und was nicht.
Was ist eine Online-Scheidung – und ist sie rechtssicher?
Die Online-Scheidung ist kein anderes Verfahren, sondern ein anderer Zugang: Sie übermitteln uns Ihre Angaben über unser Formular, wir bereiten den Antrag vor, klären Rückfragen telefonisch und reichen ihn beim Familiengericht ein. Das gerichtliche Verfahren – einschließlich des persönlichen Termins – bleibt dasselbe.
Sinnvoll ist das bei einvernehmlichen Scheidungen ohne Streitpunkte. Persönliche Beratung bleibt jederzeit möglich. Zur Online-Scheidung
Wann ist Mediation der richtige Weg?
Wenn beide Seiten eine Lösung wollen, aber allein nicht weiterkommen – und niemand den Konflikt vor Gericht austragen möchte. Die Mediatorin ist neutral und vertritt keine Seite; sie hilft, Interessen zu klären und eine Einigung zu erarbeiten, etwa zu Unterhalt, Vermögen oder Umgang. Das Ergebnis halten wir anschließend rechtlich verbindlich fest.
Mediation ist freiwillig. Bei stark verhärteten Fronten oder einem großen Ungleichgewicht zwischen den Beteiligten ist sie meist nicht der richtige Weg. Zur Mediation
Wir haben im Ausland geheiratet oder leben in zwei Ländern. Wo lassen wir uns scheiden?
Das hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht vom Ort der Eheschließung oder der Staatsangehörigkeit. Lebt ein Ehegatte in Deutschland, sind deutsche Gerichte in vielen Konstellationen zuständig. Welches Recht das Gericht anwendet, richtet sich innerhalb der EU nach der Rom-III-Verordnung – auch hier ist meist der Aufenthalt entscheidend, und die Ehegatten können das anwendbare Recht in Grenzen selbst wählen.
Eine im Ausland geschlossene Ehe wird mit Urkunde und beglaubigter Übersetzung nachgewiesen. Zur Scheidung mit Auslandsbezug
Wird eine in den USA ausgesprochene Scheidung in Deutschland anerkannt?
Nicht automatisch. Scheidungen aus Staaten außerhalb der EU müssen in Deutschland förmlich anerkannt werden, bevor sie hier Wirkung entfalten – etwa für eine neue Heirat oder den Familienstand im Melderegister. Zuständig ist die Landesjustizverwaltung.
Wir bereiten den Antrag vor und kennen die Besonderheiten des deutsch-amerikanischen Familienrechts, etwa bei Unterhaltsentscheidungen oder Sorgerechtsfragen mit US-Bezug. Zum internationalen Recht · Heirat in den USA, Scheidung in Deutschland
Zusammenarbeit mit uns
Wie ein Mandat bei uns beginnt und was Sie von einer spezialisierten Kanzlei erwarten können.
Wie läuft ein Erstgespräch bei Ihnen ab?
Sie schildern uns Ihre Situation – persönlich in der Kanzlei in Dortmund oder telefonisch. Wir ordnen ein, welche Fragen sich in Ihrem Fall stellen, welche Schritte sinnvoll sind und welche nicht, und was auf Sie zukommt – auch finanziell. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht.
Bringen Sie mit, was Sie haben: Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, vorhandene Verträge. Fehlendes lässt sich nachreichen. Termin vereinbaren
Was kostet das Erstgespräch?
Ein Erstgespräch kostet 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, also 226,10 Euro. Das ist die Gebühr, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für eine erste Beratung vorsieht – es gibt keine Überraschungen.
Übernehmen wir anschließend das Mandat, wird die Gebühr für das Erstgespräch angerechnet.
Was ist der Vorteil einer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei?
Konzentration. Wir befassen uns täglich mit denselben Fragestellungen und kennen die Praxis der Familiengerichte in Dortmund und Umgebung. Das erlaubt eine frühe, realistische Einschätzung – und eine ehrliche Aussage darüber, was sich lohnt und was nicht.
Ihr Mandat bleibt bei derselben Ansprechperson, vom ersten Gespräch bis zum Gerichtstermin. Mehr über die Kanzlei
Stand der Antworten: September 2026. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich; bei konkreten Fragen zu Ihrer Situation sprechen Sie uns bitte an.
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