Heirat in den USA – Scheidung in Deutschland?
Des Öfteren kommt es vor, dass zwei Heiratswillige ihre Eheschließung in den USA vollziehen und dort heiraten.
Dementsprechend stellt sich häufig die Frage, wie im Falle einer Trennung vorgegangen werden sollte.
Ist es also möglich in den USA zu heiraten und sich in Deutschland scheiden zu lassen ?
Haben zwei deutsche Staatsbürger in einem Urlaub, z. B. in Las Vegas, geheiratet und wünschen nunmehr die Scheidung, bestimmt sich das Vorgehen nach Artikel 11 Abs. 1 Satz 2 EGBGB.
Voraussetzung wäre insofern, dass eine wirksame Ehe geschlossen wurde, damit überhaupt eine Scheidung stattfinden kann.
Grundsätzlich bestimmen sich die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Eheschließung, wie z. B. in Las Vegas, Clark County, USA nach dem ortsüblichen Recht.
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Ihr Scheidungsanwalt – Rechtsanwalt wird Sie dazu näher beraten.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung in den Vereinigten Staaten von Amerika – USA vorliegen, sodass nach dem ortsüblichen Recht eine Ehe geschlossen wurde.
In der Folge bestimmt sich für den Fall der Scheidung, dass diese in Deutschland stattfinden kann, sofern die Parteien ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben bzw. diesen länger als 6 Monate in Deutschland aufweisen.
Es ist also möglich sich in Deutschland scheiden zu lassen, wenn man in den USA geheiratet hat !
Mithin ist ebenfalls deutsches Recht anwendbar, sodass die gesetzlichen Voraussetzungen eines Trennungsjahres erfüllt sein müssen.
Sobald das Scheidungsverfahren in Deutschland vollzogen wurde, kann mit dem rechtskräftigen Scheidungsschluss bewirkt werden, wie in unserem Beispiel in Clark County, dass die Ehe aus dem Eheregister im Staat Nevada wieder ausgetragen wird.
Insofern ist ein persönliches Vorsprechen in den USA durch die Parteien nicht mehr notwendig.
Dies kann auf dem schriftlichen Wege durch Ihren Scheidungsanwalt – Rechtsanwalt erfolgen.
Sollten Sie noch weitere Fragen in Bezug auf eine Eheschließung im Ausland, explizit den USA haben, sowie den Scheidungsvoraussetzungen bei anzuwendendem deutschen Recht haben, wenden Sie sich gerne an uns.