Bei Berührungspunkten mit dem ausländischen Scheidungsrecht beraten wir Sie und versuchen, wenn möglich, das Scheidungsverfahren in Deutschland durchzuführen.
Sollte das von Ihnen gesuchte Rechtsgebiet nicht aufgelistet sein, wenden Sie sich an uns, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen behilflich sein können.