Bei Unsicherheit sollte stets rechtlicher Rat innerhalb der gesetzten Frist gesucht werden!
Nach dem Ablauf der Frist läuft der Abgemahnte ansonsten Gefahr ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Unterlassungsklage, soweit diese jeweils angedroht wurden, in Kauf zu nehmen.
Diese Verfahren sind grundsätzlich mit hohen Streitwerten bemessen (in der Regel nicht unter 25.000 Euro), an welchem sich die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten bemessen. Insofern ist ein rechtlicher Rat aus wirtschaftlicher Sicht, bevor ein derartiges Verfahren droht, zu bevorzugen.
Wurde das einstweilige Verfügungsverfahren bereits durch den Mitbeweber eingeleitet, so
wird meist ohne mündliche Verhandlung durch das zuständige Gericht eine Entscheidung herbeigeführt. Der Mitbewerber muss in einem deratigen Verfahren allenfalls den Wettbewerbsverstoß „glaubhaft“ machen, d.h. die Beweismittel liegen in den häufisten Fällen in Form von eidessstattliche Versicherungen und / oder Urkunden vor.
In der Praxis ist allerdings eine Regelung im außgerichtlichen Verfahren vorteilhaft, dies aus Kostenründen.
Dahingehend bieten wir Ihnen:
– die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungansprüchen,
– die außergerichtliche Geltendmachung von Verstößen und Abwehr
– Beratungen im Wettbewerbsrecht
– Beratungen bei Geschäftsgründungen