In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden vertraglich die finanziellen und rechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung bestimmt.
Sie stellt eine spezielle Form des Ehevertrages dar.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Vorteil, dass die Scheidung einvernehmlich, schnell und preiswert erfolgt.
Anstatt eines Urteils, kann ein gemeinsamer Entschluss getroffen werden. Wichtige Aspekte der Scheidung können überwiegend ohne gerichtliche Hilfe vollzogen werden. Ein „Rosenkrieg“ kann vermieden werden.
Unter die Scheidungsfolgesachen fallen etwa Streitfragen über den Hausrat, das Wohnrecht, den Zugewinnausgleich und die Gütertrennung.
Auch werden erfasst die Ehewohnung, die Betreuung der Kinder und Kindesunterhalt und Sorgerecht. Daneben auch die Aufteilung des Vermögens – etwa bei Immobilien – und die Verbindlichkeiten gegenüber den Banken.
Des Weiteren sind inbegriffen die Teilung der gemeinsamen Schulden, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, der Widerruf von gegenseitigen Vollmachten, und unwiderruflichen Bezugsberechtigungen des Ehepartners bei der Lebensversicherung. Auch erfasst ist die gegenseitige Einwilligung beider Ehegatten in die Scheidung. Es fallen auch etwaige Ansprüche darunter, die von oder gegen Verwandte des anderen Ehepartners vorliegen.
Diese Punkte können in der Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung geklärt werden.