IT-Recht & Vertragsrecht

Der Begriff des IT-Recht und Vertragsrechts ist eine Umschreibung für eine Vielzahl von rechtlichen Konstellationen. Dahingehend beinhaltet das IT- und Vertragsrecht z.B.

  • Werkvertragsrecht
  • Franchise-Recht
  • Domain-Recht
  • Gründungsrecht
  • GmbH-Recht
  • UG-Recht
  • Werkvertragsrecht
  • Kaufvertragsrecht
  • Werberecht

Im Kaufvertragsrecht behandeln wir das Ausbleiben der Lieferung von gekauften Waren bzw. die mangelhafte Lieferung der entsprechenden Kaufvertragsgegenstände sowie die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen und Impressen.

Im Hinblick auf den Vertragsschluss im Internet (sog. Fernabsatzgeschäft), gelten speziellere gesetzliche Regelungen, als bei Vertragsschlüssen, welche in Gegenwart der Vertragsparteien geschlossen werden. Dahingehend setzen wir die gesetzlichen Vorgaben für unsere Klienten um.

Ferner sind bei der Gründung eines Unternehmens behilflich, wobei nicht nur das Branding zu beachten ist, sondern ebenfalls die vertraglichen Gestaltungen unter den einzelnen Gesellschaftern und die Bestimmung der Unternehmensform.

Außerdem behandeln wir Problematiken zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern im Franchise-Recht, welches des Öfteren Bezug zu markenrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Problematiken aufweist.

Das Werkvertragsrecht regelt das Herstellen einer bestimmten, durch den Auftraggeber vorgegebenen Sache. In diesem Rechtsgebiet herrschen Problematiken insbesondere in dem Augenblick vor, wenn die zu erschaffende Sache nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht.

Im Einzelnen sprechen Sie uns im Hinblick auf Ihre rechtliche Problematik an, damit wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung geben können.

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