Pfando Cash & Drive – Urteil des BGH VIII ZR 436/21

Das Geschäftsmodell von Pfando funktioniert rechtlich derart, dass der eigene PKW an Pfando verkauft wird und im selben Atemzug dieser mit einem zweiten Vertrag von dem Eigentümer des PKW angemietet wird.

Es gibt daher zwei Verträge, welche rechtlich mit Pfando geschlossen werden.

Interessant ist nun das der Bundesgerichtshof mit einem Urteil unter dem Aktenzeichen VIII ZR 436/21 entschieden hat, dass der erste Vertrag nach § 138 BGB nichtig ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis an Pfando und dem zu dem Zeitpunkt bestehenden Händlereinkaufspreis besteht. Dies in der Regel der Fall, wenn der Betrag in dem Kaufvertrag nur halb so hoch ist, wie der Händlereinkaufspreis.

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Interessant ist nun das der Bundesgerichtshof mit einem Urteil unter dem Aktenzeichen VIII ZR 436/21 entschieden hat, dass der erste Vertrag nach § 138 BGB nichtig ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Verkaufspreis an Pfando und dem zu dem Zeitpunkt bestehenden Händlereinkaufspreis besteht. Dies in der Regel der Fall, wenn der Betrag in dem Kaufvertrag nur halb so hoch ist, wie der Händlereinkaufspreis.

Somit ist aber dann nicht nur der Kaufvertrag nichtig, sondern ebenfalls nach § 139 BGB ebenfalls der Mietvertrag. Infolgedessen bestehen gute Chancen die bereits gezahlte Miete, die Bearbeitungsgebühren und eine etwaige Ablösesumme von Pfando auch nach Rückerhalt des PKW wieder zu erlangen.

Besonders attraktiv wird dies, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung aufweisen oder Sie Prozesskostenhilfe beanspruchen können, da so das Kostenrisiko minimiert wird.