Käufer muss Bewertung entfernen
Negative Bewertungen auf E-Bay sind bei unzutreffendem Eindruck eines Mangels zu unterlassen Das Oberlandesgericht in München hat entschieden, das eine unzutreffende negative Bewertung eines Produktmangels von Käufer wieder zu entfernen ist. Nur unter den Unterständen darf dies abgegeben werden, wenn auch tatsächlich ein beweisbarer Mangel vorliegt. Im entschiedenen Urteil hatte ein Käufer eine negative Bewertung abgegeben. [...]