Urteil: Ex-Frauen sind neuen Ehefrauen gleichgestellt oder nachgestellt!
Heiratet ein geschiedener Mann ein zweites Mal und hat er mit seiner neuen Partnerin Kinder, so wird die Exfrau nicht mehr bevorzugt im Unterhalt behandelt. Geklagt hatte ein Mann, der seiner kinderlosen Exfrau 600,00 € monatlich zahlte, obwohl diese ein Einkommen von 1175,00 € monatlich hatte. (AZ: XII ZR 177/06- BGH).
Die Richter am Bundesgerichtshof haben entscheiden, das nach der neuen Unterhaltsreform die Ex-Frauen den neuen Partnerinnen entweder gleich – oder in diesem Fall bei gemeinsamen neuen Kindern nachgestellt sind. Bis Ende 2007 wurde nach geltendem Recht immer die geschiedene Frau bevorzugt. Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern steht stets an erster Stelle.