Dienstwagen, der auch für Privatfahrten genutzt wird, wirkt sich auf das unterhaltspflichtige Einkommen aus
Oberlandesgericht Hamm (OLG) 2 UF 216/12
In zweiter Instanz hat das Oberlandgericht Hamm einen Beschluss des Familiengerichtes Gladbeck in Bezug auf das unterhaltspflichtige Einkommen bestätigt: Wer einen Dienstwagen auch für private Fahrten nutzt, erhöht damit sein unterhaltspflichtiges Einkommen, da er für sich ja Kosten für einen eigenen PKW einspart.
Vorausgegangen war folgender Fall:
Ein Ehepaar stritt sich über Trennungsunterhalt. Der Ehemann nutzte ein Fahrzeug, welches er von der Firma zur Verfügung gestellt bekommt, auch privat. Das Fahrzeug wird ihm bei seinem Bruttoeinkommen erhöhend aufgelistet und dann als Nettobetrag vom Gesamtbrutto abgezogen.
Der Ehemann jedoch war der Meinung, dass der Vorteil bei seinem Einkommen nicht in die Berücksichtigung fällt. Er brachte ein, das Auto würde er nur für Fahrten nutzen, die er zu seiner Tochter mache, die bei der von ihm getrennten Ehefrau lebt. Sonst würde er sein Motorrad für private Fahrten nutzen.
Jedoch lehnte das OLG Hamm ab, den Nettobetrag einkommensmindernd in Bezug auf das unterhaltspflichtige Einkommen anzuerkennen.
Wer einen Vorteil durch einen ihm zur Verfügung gestellten PKW habe, der habe auch somit einen monatlichen Nutzungsvorteil. Der Ehemann konnte sich nicht darauf berufen, dass er den Dienstwagen privat sich nicht angeschafft hätte. Er habe ja angegeben, das er Fahrten privat zu seiner Tochter mache und dies sei klar als Privatnutzung anzusehen und bei dem unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen. Der Vorteil hierin könne mit dem in der Gehaltsabrechnung angegebenen Betrages angerechnet werden.
Beschluss vom 10.12.2013 kann öffentlich auf der Homepage des OLG Hamm eingesehen werden. Ferner empfehlen wir im Zweifel einen auf Familienrecht spezialisieren Rechtsanwalt zur Berechnung des Trennungsunterhalts einzuschalten, um auf der rechtssicheren Seite zu sein. Außergerichtlich können derartige Angelegenheiten meistens ohne Mehrkosten und ein aufwendiges Gerichtsverfahren zwischen den Parteien gelöst werden.