Ehevertrag mit Verzicht auf Zugewinn
Familienrecht - Trennung - Scheidung - Zugewinn - Versorgungsausgleich Sofern ein Paar vor der Hochzeit im notariellen Ehevertrag erklärt, dass auf den Zugewinn verzichtet wird, verbleibt das in der Ehe erworbene Vermögen bei den jeweiligen Ehegatten. Dies wird als Gütertrennung bezeichnet. Ein derartiger Ehevertrag wird in der Regel vor der Eheschließung abgeschlossen. Er kann aber [...]